Die Probezeit für Anfänger
Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer die Klassen L, M und T).
Das bedeutet, dass der Führerschein zwar voll gültig ist, aber nach bestimmten Verkehrs-
verstößen die Probezeit um weiter 2 Jahre verlängert wird und es muß an einem Aufbau-
seminar ASF teilgenommen werden muß.
Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einer zweiten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen (nicht vorgeschrieben), mit der man außerdem noch 2 Flensburger Punkte abbaut. Bei der dritten Auffälligkeit ist dann der Führerschein weg. Man wird dann mindestens ein halbes Jahr zum Fußgänger.

 

Die Dauer der Probezeit bestimmt man also durch seine Fahrweise selbst.

Was darf man denn in der Probezeit nicht machen, um sauber zu bleiben?
Sehr häufig führen Geschwindigkeitsverstöße ("geblitzt" mit min. 21 km/h Überschreitung),
rote Ampeln, falsche Überholmanöver, Vorfahrtfehler und erhebliche technische Mängel am Fahrzeug dazu, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird.

 
Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt:
Katalog A und Katalog B.
Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars verpflichtet zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber beim zweiten Verstoß ist man dann reif.
Es handelt sich dabei immer um Delikte mit mindestens 40.-Euro Bußgeld bzw. mindestens einem Punkt in Flensburg.

 
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluß, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis)

 
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, überhöhte Geschwindigkeit, mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.