Punkte bei Ordnungswidrigkeiten werden mindestens 2 Jahre, Punkte aus Straftaten bleiben 5 Jahre bestehen. Kommen innerhalb dieser Zeiten keine neuen Punkte dazu, erlöschen sie. Die Teilnahme an einem ASP-Seminar wird ebenfalls registriert und bringt Punkte-Rabatt, wenn sie rechtzeitig erfolgt.
Ab 8 Punkte erhält der Führerscheininhaber von
der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die freiwillige
Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt man bis zum Punktestand von
8 an einem ASP teil, erhält man 4 Punkte Rabatt.
Bei 9-13 Punkten gibt es für eine freiwillige
Teilnahme am ASP nur noch 2 Punkte Rabatt.
Es empfiehlt sich also dringend, schon bei 8 Punkten
(oder davor) am ASP teilzunehmen, um den 4 Punkte Rabatt zu retten.
Wer bis 14 noch nicht an ASP teilgenommen hat,
wird jetzt dazu verpflichtet und bekommt keinen Punkterabatt.
Wer in den letzten 5 Jahren ein Seminar besucht
hat bekommt bei 14 Punkten eine Verwarnung und wird auf die Möglichkeit
einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen. Für diese gibt es
dann noch 2 Punkte Rabatt.
Bei 18 oder mehr Punkte wird die Fahrerlaubnis
für mindestens sechs Monate entzogen.
die Behörde verlangt eine (Medizinisch-Psychologische
Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist
neu erteilt werden kann.
Ungefähr 2 Monate vor Ablauf der Sperrfrist
kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde
stellen.
Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht
mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und
praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese
Prüfungen gefordert.
Innerhalb von 5 Jahren kann man nur einmal an
einem Seminar teilnehmen. Danach ist der Besuch eines neuen Seminars möglich
und es gibt wieder Punkterabatt.
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich
einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen
zwei, fünf oder zehn Jahre.
Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt
eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße
begangen werden.
Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren
die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich
einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen
zwei, fünf oder zehn Jahre.
Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt
eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße
begangen werden.
Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren
die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).
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Wie lange bleiben meine Punkte?