Die Probezeit für Anfänger
Punkte die ein Verkehrsteilnehmer bekommt werden in der Flensburger Verkehrssünderdatei gespeichert.

Punkte bei Ordnungswidrigkeiten werden mindestens 2 Jahre, Punkte aus Straftaten bleiben 5 Jahre bestehen. Kommen innerhalb dieser Zeiten keine neuen Punkte dazu, erlöschen sie. Die Teilnahme an einem ASP-Seminar wird ebenfalls registriert und bringt Punkte-Rabatt, wenn sie rechtzeitig erfolgt.

Ab 8 Punkte erhält der Führerscheininhaber von der Behörde eine schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASP). Nimmt man bis zum Punktestand von 8 an einem ASP teil, erhält man 4 Punkte Rabatt.
Bei 9-13 Punkten gibt es für eine freiwillige Teilnahme am ASP nur noch 2 Punkte Rabatt.

Es empfiehlt sich also dringend, schon bei 8 Punkten (oder davor) am ASP teilzunehmen, um den 4 Punkte Rabatt zu retten.
Wer bis 14 noch nicht an ASP teilgenommen hat, wird jetzt dazu verpflichtet und bekommt keinen Punkterabatt.
Wer in den letzten 5 Jahren ein Seminar besucht hat bekommt bei 14 Punkten eine Verwarnung und wird auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen. Für diese gibt es dann noch 2 Punkte Rabatt.

Bei 18 oder mehr Punkte wird die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate entzogen.
die Behörde verlangt eine (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um zu entscheiden, ob eine Fahrerlaubnis nach dieser Sperrfrist neu erteilt werden kann.
Ungefähr 2 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Behörde stellen.
Sind seit dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht mehr als 2 Jahre vergangen, kann die Behörde auf die theoretische und praktische Prüfung verzichten. Ist mehr Zeit vergangen, dann werden diese Prüfungen gefordert.
Innerhalb von 5 Jahren kann man nur einmal an einem Seminar teilnehmen. Danach ist der Besuch eines neuen Seminars möglich und es gibt wieder Punkterabatt.
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.
Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).
Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von drei Monaten gelöscht. Die Tilgungsfristen betragen zwei, fünf oder zehn Jahre.
Nach dem Grundgedanken der Bewährung erfolgt eine Tilgung nur dann, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Neue Eintragungen innerhalb dieser Fristen blockieren die Tilgung bereits vorhandener (Tilgungshemmung!).
» weiterlesen: Wie lange bleiben meine Punkte?