VORSCHRIFTENÄNDERUNGEN

Neue Vorschriften

Diese Seite ist nur ein Auszug aus den gesamten Änderungen! 
 
ab 2010
Theorieprüfungen sind nur noch in Deutsch und den 11 amtlichen Fremdsprachen möglich!

1.12.09  
Änderung in der Theoretischen Prüfung 
Die theoretische Prüfung wird am Computer abgelegt
Es gibt auch ein paar neue Fragen.
ab 01.01.08   

Führerschein mit 17   

Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg   

Auszug aus den Vorschriften   

Das Begleitete Fahren wird zum 01.01.2008 auch in BW eingeführt werden.    

Durch BF 17 können Fahranfänger der Klasse "B" unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren .  Es soll eine Senkung der Unfallzahlen erreicht werden.   

Führerscheinanträge für BF 17 können nach inkrafttreten der Verordnung bei der Behörde gestellt werden?   
Es ist die gleiche Ausbildung wie bei den 18-Jährigen    
Klasse B schließt auch hier die Klassen L, M und S eingeschlossen. Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.   

Die Begleitperson muß   
     -  mindestens 30 Jahre sein,   
     -  mindestens seit 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3 haben   
     -  den Führerschein beim Begleiten dabei haben   
     -  darf max 3 Punkten im VZR haben    

Die Begleitperson soll mit Rat nicht mit Tat  vor und während  der Fahrt helfen können   
  

  

ab 01.08.07 
Alkoholverbot für Fahranfänger 

Gilt für alle Fahrer bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres und darüber hinaus wenn sie noch der Probezeit sind.  
Wenn diese  Fahrer unter der Wirkung eines solchen Getränkes fahren, handeln sie ordnungswidrig.  
Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe  von 125,- EUR und 2 Punkte. 
Wird die Tat in der Probezeit begangen, verlängert sich die Probezeit 2 auf 4 Jahre.   

ab 1. April 2004 

Handy am Ohr während der Motor läuft  40 Euro; und ein Punkt . 
Nicht anlegen vorhandener Sicherheitsgurte in Reisebussen kostet 30 €. 
Wer einen Kreisverkehr falschrum befährt muss 20 Euro; zahlen.  
Elefantenrennen  40 Euro; und ein Punkt.  
 ab 1.Okt. 2002 
Änderung des Schadenersatzrecht 

Früher hafteten Kinder ab 7 Jahren. Jetzt erst ab 10 Jahre. Das bedeutet das Fahrer und Halter bei einem Unfall  gegenüber diesen Kinder voll haften. Schäden am eigenen Fahrzeug bekommen sie nicht ersetzt. 

Nach einem Unfall bekommt man die Umsatzsteuer nur ersetzt wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet: wer seinen  Schaden selbst repariert bekommt nur die Umsatzsteuer die für Ersatzteile bezahlt wurde. 
 

ab 2006 Bußgeldkatalog 

Auf vielfachen Wunsch der Verkehrssünderin Simone U. wurde der Bußgeldkatalogauszug aktualisiert. 
 
Ein Kraftfahrer, der die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 70 km/h überschreitet, zahlt  jetzt 425 Euro  Bußgeld. Außerdem wird  das Fahrverbot auf drei Monate verlängert.  

Die Änderungen  

Innerorts 
 
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
bis 10 km/h  
15,-  
  
  
11-15 km/h 
25,-  
  
  
16-20 km/h 
35,-  
  
  
21-25 km/h  
50,-  
1  
  
26-30 km/h  
60,- 
  
3  
  
31-40 km/h 
100,-  
  
3  
1 Monat  
41-50 km/h 
125,-  
  
4  
1 Monat  
51-60 km/h 
175,-  
  
2 Monate 
61-70 km/h  
300,-  
3 Monate 
  
Ausserorts 
 
Geschwindigkeitsüberschreitung  
Bußgeld 
Punkte  
Fahrverbot  
bis 10 km/h 
10,- 
  
  
11-15 km/h 
20,- 
  
  
16-20  
30,-  
  
21-25 km/h 
40,- 
  
26-30 km/h 
50.- 
  
31-40 km/h 
75,- 
41-50 km/h 
100,- 
  51-60 km/h 
150,- 
  61-70 km/h 
  275,- 
über 70 km/h 
375,- 
Wenn sich ein Kraftfahrer unerlaubt vom Unfallort entfernt,  sich innerhalb eines Tages bei der Polizei meldet (tätige Reue), gibt es nur noch 5 Punkte. Bisher waren es 7 Punkte 
 

ab 1. April 2001 
Handyverbot 
Das Handy darf nur noch bei stehendem Fahrzeug und abgestelltem Motor benutzt werden, oder mit einer Freisprecheinrichtung. 

ab 1. April 2001  
Neue Promille-Regelung / Jetzt schon ab 0,5 zu Fuß  

Wer ab 1. April mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, zahlt 500 Mark Strafe und darf einen Monat lang kein Kfz fahren. Ferner gibt's 4 statt bisher 2 Punkten. 

1.2.2001 
Reißverschlussverfahren 
Gesetzliche Klarstellung des sogenannten Reißverschlussverfahrens. In § 7 Abs. 4 StVO seit langem geregelte Reißverschlussverfahren wurde von vielen Verkehrsteilnehmern falsch angewandt, es wurde viel zu früh auf den freien  Fahrstreifen gewechselt wurde. Deshalb wurde der § ergänzt. Sinngemäß heißt es jetzt  der wechsel vom endenden Fahrstreifen auf den durchgängigen Fahrstreifen darf erst unmittelbar vor Beginn der Verengung erfolgen. 

1.2.2001 
Kreisverkehr  
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr das neue Zeichen 215 (blaue Ronde mit 3 gekrümmten weißen Pfeilen entgegen dem Uhrzeigersinn) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht, so hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt; bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Bei der Ausfahrt muß geblinkt werden. 
 

Ladung  
§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO)  
Ab einer Höhe von 2,5 m darf jetzt die Ladung nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug hinausragen.