Neue Vorschriften
Diese Seite ist nur ein Auszug aus den gesamten Änderungen!ab 2010
Theorieprüfungen sind nur noch in Deutsch und den 11 amtlichen Fremdsprachen möglich!
1.12.09
Änderung in der Theoretischen Prüfung
Die theoretische Prüfung wird am Computer abgelegt
Es gibt auch ein paar neue Fragen.
| ab 01.01.08
Führerschein mit 17 Begleitetes Fahren ab 17 in Baden-Württemberg Auszug aus den Vorschriften Das Begleitete Fahren wird zum 01.01.2008 auch in BW eingeführt werden. Durch BF 17 können Fahranfänger der Klasse "B" unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren . Es soll eine Senkung der Unfallzahlen erreicht werden. Führerscheinanträge für BF 17 können nach
inkrafttreten der Verordnung bei der Behörde gestellt werden?
Die Begleitperson muß
Die Begleitperson soll mit Rat nicht mit Tat
vor und während der Fahrt helfen können
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ab 01.08.07
Alkoholverbot für Fahranfänger
Gilt für alle Fahrer bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres
und darüber hinaus wenn sie noch der Probezeit sind.
Wenn diese Fahrer unter der Wirkung eines solchen
Getränkes fahren, handeln sie ordnungswidrig.
Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe
von 125,- EUR und 2 Punkte.
Wird die Tat in der Probezeit begangen, verlängert
sich die Probezeit 2 auf 4 Jahre.
ab 1. April 2004
Handy am Ohr während der Motor läuft
40 Euro; und ein Punkt .
Nicht anlegen vorhandener Sicherheitsgurte in
Reisebussen kostet 30 €.
Wer einen Kreisverkehr falschrum befährt muss
20 Euro; zahlen.
Elefantenrennen 40 Euro; und ein Punkt.
ab 1.Okt. 2002
Änderung des Schadenersatzrecht
Früher hafteten Kinder ab 7 Jahren. Jetzt erst ab 10 Jahre. Das bedeutet das Fahrer und Halter bei einem Unfall gegenüber diesen Kinder voll haften. Schäden am eigenen Fahrzeug bekommen sie nicht ersetzt.
Nach einem Unfall bekommt man die Umsatzsteuer
nur ersetzt wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet: wer seinen
Schaden selbst repariert bekommt nur die Umsatzsteuer die für Ersatzteile
bezahlt wurde.
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ab 2006 Bußgeldkatalog
Auf vielfachen Wunsch der Verkehrssünderin Simone
U. wurde der Bußgeldkatalogauszug aktualisiert.
Ein Kraftfahrer, der die Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 70 km/h überschreitet,
zahlt jetzt 425 Euro Bußgeld. Außerdem wird das Fahrverbot
auf drei Monate verlängert.
Die Änderungen
Innerorts
| Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Ausserorts
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ab 1. April 2001
Handyverbot
Das Handy darf nur noch bei stehendem Fahrzeug
und abgestelltem Motor benutzt werden, oder mit einer Freisprecheinrichtung.
ab 1. April 2001
Neue Promille-Regelung / Jetzt schon ab 0,5
zu Fuß
1.2.2001
Reißverschlussverfahren
Gesetzliche Klarstellung des sogenannten Reißverschlussverfahrens.
In § 7 Abs. 4 StVO seit langem geregelte Reißverschlussverfahren wurde
von vielen Verkehrsteilnehmern falsch angewandt, es wurde viel zu früh
auf den freien Fahrstreifen gewechselt wurde. Deshalb wurde der § ergänzt.
Sinngemäß heißt es jetzt der wechsel vom endenden Fahrstreifen auf
den durchgängigen Fahrstreifen darf erst unmittelbar vor Beginn der
Verengung erfolgen.
1.2.2001
Kreisverkehr
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr
das neue Zeichen 215 (blaue Ronde mit 3 gekrümmten weißen Pfeilen entgegen
dem Uhrzeigersinn) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht,
so hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt; bei der Einfahrt
in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers
unzulässig. Bei der Ausfahrt muß geblinkt werden.
Ladung
§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ab einer Höhe von 2,5 m darf jetzt die Ladung
nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug hinausragen.